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Beiträge Krankenversicherung und Kanton

Pflegebeiträge der Krankenversicherung

Gewisse Kranken- und Pflegekosten werden von der Krankenversicherung (Krankenkasse) übernommen. Die obligatorische Krankenversicherung gewährt allen Versicherten Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung. Bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird.

Pflegeleistungen durch die Spitex werden teilweise von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Was die Krankenkasse für Spitexleistungen bezahlt und was der Klient selbst bezahlen muss, können Sie dem Merkblatt der Spitex entnehmen:

Kantonsbeiträge neue Behindertenpolitik

Mit der neuen Ausrichtung der Behindertenpolitik im Kanton Bern ändert auch die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen. In Zukunft wird für jeden erwachsenen Menschen mit Behinderungen individuell abgeklärt, wie hoch sein Bedarf an Betreuung ist. Neu werden vom Kanton nicht mehr Institutionen (Objekte) finanziert, sondern die Betreuungs- und Pflegekosten werden dem Menschen mit Behinderungen (Subjekt) direkt vergütet. Man spricht deshalb von Subjektfinanzierung anstelle der Objektfinanzierung.

Mit dem sogenannten Berner Modell ist neu auch finanzielle Unterstützung durch den Kanton für ambulante Leistungen möglich; ambulante Leistungen von Angehörigen, Angestellten, der Spitex oder anderen Dienstleistern – sowohl im Bereich Wohnen/Freizeit als auch im Bereich Arbeit. Bisher wurde nur für Heimbewohner ein Kantonsbeitrag an die Institutionen ausbezahlt. Wer beim Pilotprojekt des Berner Modells für Menschen mit Behinderungen mitmachen kann, hat bereits während der Testphase Zugang zu neuen Finanzierungsmöglichkeiten.

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