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Gebärdensprache

Umschulung und berufliche Weiterbildung

Sie möchten etwas Neues lernen oder einen anderen Beruf lernen? Dann können Sie sich in Kursen weiterbilden oder umschulen lassen.

Umschulung

Vielleicht können Sie Ihre Arbeit wegen einer Behinderung nicht mehr machen. Oder Sie können die Arbeit nur noch teilweise machen. Und vielleicht können Sie mit einem anderen Beruf mehr Geld verdienen.

Dann lohnt es sich vielleicht, einen neuen Beruf zu lernen.

Die Invalidenversicherung kann eine Umschulung bezahlen. Dann bezahlt die IV:

  • Die Umschulung ist wegen der Behinderung nötig.
  • Die Umschulung hilft, später mehr Geld zu verdienen.
  • Die Umschulung ist sinnvoll.

Weitere Informationen, Beispiele und rechtliche Grundlagen zur Umschulung finden Sie bei Pro Infirmis:

Berufliche Weiterbildung 

Sie möchten in Ihrem Beruf etwas Neues lernen oder eine neue Ausbildung machen?

Hier finden Sie weitere Informationen:

Wenn die Ausbildung wegen Ihrer Behinderung mehr kostet, bezahlt die IV diese zusätzlichen Kosten.

Zum Beispiel:

  • Kosten für spezielle Lehrmittel
  • Für Menschen mit Sehbehinderung: Kosten für Vorlesehilfen
  • Für Gehörlose: Kosten für Dolmetscher in Gebärdensprache
  • Kosten für den Transport im Taxi oder im privaten Fahrzeug, wenn Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.
  • Vielleicht müssen Sie wegen Ihrer Behinderung auswärts übernachten. Oder Sie können zwischen zwei Kurstagen nicht nachhause zurück. Dann bezahlt die IV auch die Kosten für die Übernachtung und das Essen.

Wichtig: Die IV bezahlt die zusätzlichen Kosten nur dann, wenn Sie durch die Weiterbildung später mehr verdienen können.
Vielleicht machen Sie eine Weiterbildung nicht extra wegen Ihrer Behinderung. Dann müssen Sie die Weiterbildung selber bezahlen.

Weitere Informationen, Beispiele und rechtliche Grundlagen finden Sie hier bei Pro Infirmis:

Berufliche Weiterbildung

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