Einfacher Zugang Einfacher Zugang Einfacher Zugang
Gebärdensprache

Bildung

Vielleicht möchten Sie etwas Neues lernen oder einen anderen Beruf machen. Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie die richtigen Kurse finden können. Folgende Wörter sind dabei wichtig:

  • „Bildung“ bedeutet: Ich lerne etwas zum ersten Mal, zum Beispiel in der Schule, in einem Kurs oder an der Universität.
  • "Schule" bedeutet: Ich lerne von Lehrinnen und Lehrern neue Themen und Sachen kennen. Die Volksschulzeit dauert vom Kindergarten bis zum Ende der 9. Klasse. Manchmal auch etwas länger.
  • "Berufsbildung“ bedeutet: Ich lerne einen Beruf. Ein Beruf ist eine Arbeit, mit der ich Geld verdiene.
  • „Weiterbildung“ bedeutet: Ich habe schon einen Beruf und lerne etwas Neues dazu.
  • „Umschulen“ bedeutet: Ich habe schon einen Beruf, lerne jetzt aber einen anderen Beruf.

Vielleicht möchten Sie einfach etwas Neues lernen.

Zum Beispiel:

  • An der Universität studieren.
  • In Ihrer Firma etwas Neues lernen.
  • Lernen, wie man Billard spielt.
  • Lernen, wie man mit einem Computer arbeitet.

Oder Sie möchten einen neuen Beruf lernen.

Es gibt viele Kurse an verschiedenen Orten, wo Sie sich weiterbilden oder einen neuen Beruf lernen können. Die Kurse sind für Jugendliche und Erwachsene.

Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen:

Nachteilsausgleich

In der Schweiz gibt es zwei wichtige Gesetze, die für Menschen mit Behinderungen gemacht wurden:

  • In der Bundesverfassung: das Verbot von Diskriminierung. Die Bundesverfassung ist das wichtigste Gesetz in der Schweiz.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz. Die Abkürzung dafür ist „BehiG“.

Beide Gesetze sagen, dass in der Schweiz alle Menschen die gleichen Chancen haben. Deshalb gibt es für Menschen mit Behinderungen besondere Regeln für Kurse. Mit diesen Regeln haben Menschen mit Behinderungen in einem Kurs keinen Nachteil mehr. Oder sie haben nur noch einen kleinen Nachteil. Das bedeutet: Die Regeln gleichen den Nachteil von Behinderten aus. Deshalb heissen diese besonderen Regeln: „Nachteilsausgleich“.

Hier finden Sie die Gesetze dazu:

Übersicht der gesetzlichen Grundlagen (Seite 12)

Zurück
Nach oben