Einfacher Zugang Einfacher Zugang Einfacher Zugang
Gebärdensprache

Berufsbildung

Sie haben eine Behinderung und wollen einen Beruf lernen?
Oder Sie wissen noch nicht, welchen Beruf Sie gerne lernen wollen? Dann können Sie sich beraten lassen.
Jeder Kanton hat eine Beratungsstelle für Berufe und Kurse. Die Beratungsstelle heisst „Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung“. Die Abkürzung dafür ist: „BIZ“.

Berufsberatung.ch

Diese Ausbildungen können Sie machen

  • Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ):
    Mit dieser Ausbildung können Sie in Ihrem Beruf arbeiten und später weitere Kurse machen.
    Die Ausbildung dauert 3 oder 4 Jahre.
  • Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA):
    Mit dieser Ausbildung können Sie später in einem Beruf mit einfacheren Aufgaben arbeiten.
    Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie können damit später auch die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) machen.
    Die Grundbildung EFZ dauert dann meistens kürzer.
  • Praktische Ausbildung mit Attest (PrA) nach INSOS:
    Diese Ausbildung ist für Personen, die keine berufliche Grundbildung mit EFZ oder EBA machen können. 
    Hier finden Sie weitere Informationen dazu:
    Praktische Ausbildung nach INSOS
  • Interne IV-Anlehre:
    Diese Ausbildung ist für Jugendliche mit schweren Behinderungen. Jugendliche mit schweren Behinderungen lernen verschieden schnell. Deshalb bekommt jede Person einen eigenen Plan, in dem steht, wann man etwas lernt. Am Schluss bekommen jede Person ein Diplom von der Institution, wo sie die Ausbildung gemacht hat.
  • Brückenangebote:
    Ein Brückenangebot ist ein Kurs, der auf die berufliche Grundbildung vorbereitet. Alle Kantone haben Brückenangebote. Dazu gehören zum Beispiel auch Sprachkurse.

    Hier finden Sie weitere Informationen dazu:
    Brückenangebote

 

Wie finde ich eine Lehrstelle?

Sie suchen eine Lehrstelle? Dann hilft Ihnen die Stiftung MyHandicap. Die Stiftung MyHandicap hat eine Webseite mit Lehrstellen für Jugendliche mit Behinderungen.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu:

Lehrstellenportal bei MyHandicap

 

Gleiche Chancen

Das Gesetz sagt, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben müssen. Das bedeutet: Sie können auch mit einer Behinderung einen Beruf lernen, wenn Sie die geistigen und körperlichen Fähigkeiten dazu haben.

Am Ort der Ausbildung und am Arbeitsplatz gibt es Massnahmen, die Ihnen helfen, zum Beispiel:

  • Hilfsmittel
  • Stützen
  • spezielle Arbeitsplätze

Diese Massnahmen sind extra für Sie gemacht, damit Sie den Beruf auch mit einer Behinderung lernen können.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu:
Merkblatt Nachteilsausgleich Berufsbildung

 

Antrag auf Nachteilsausgleich

Sie wollen mit einer Behinderung eine Ausbildung machen? Dann können Sie dem Amt für Berufsbildung von Ihrem Kanton schreiben und sagen: „Ich möchte einen Nachteilsausgleich erhalten.“ Man sagt: Sie stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich. Die Invalidenversicherung (Abkürzung: „IV“) bezahlt den Nachteilsausgleich.

Sie möchten beim Kanton einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen? Oder Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich bei der IV-Stelle in Ihrem Kanton.

Bieten Sie Lehrstellen für Jugendliche mit Behinderungen?

Zurück
Nach oben