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Assistenzpersonen

Assistenzpersonen anstellen und abrechnen

Damit Sie Assistenzpersonen anstellen und ihre Leistungen abrechnen können, müssen Sie verschiedene Bestimmungen berücksichtigen.

Allgemein

Neben den Leistungen von institutionellen und privaten Anbietern, können auch Unterstützungsleistungen von Angehörigen und anderen Personen abgerechnet werden. Im Rahmen Ihres Budgets für personelle Unterstützung können Sie Leistungen von Assistenzpersonen einkaufen.

Durch die Anstellung von Assistenzpersonen werden Sie zum Arbeitgeber.

Die Unterstützungsleistungen von Assistenzpersonen können nur in einem Arbeitsverhältnis abgerechnet werden – dies gilt auch, wenn diese von Angehörigen erbracht werden.

Das «Merkblatt Anstellung von Assistenzpersonen» finden Sie unter Downloads

Was ist zu tun?

Die folgenden Schritte sind nötig, damit Sie Ihre Aufgabe als Arbeitgeber/als Arbeitgeberin richtig machen:

1. Sie bereiten sich vor.

Informieren Sie sich im «Merkblatt Anstellung von Assistenzpersonen» über die Bestimmungen zur Anstellung von Assistenzpersonen.

2. Sie erstellen einen Arbeitsvertrag.

Für die Anstellung ist ein Arbeitsvertrag notwendig. Musterverträge sind im im Downloadbereich (rechts) für die folgenden Ausgangslagen verfügbar:

  • Sie als LeistungsbezügerIn wohnen privat, die Assistenzperson hat ein hohes Arbeitspensum.
  • Sie als LeistungsbezügerIn wohnen privat, die Assistenzperson hat ein mittleres Arbeitspensum.
  • Sie als LeistungsbezügerIn wohnen in einer Institution, die Assistenzperson hat ein mittleres Arbeitspensum.

3. Sie schliessen die nötige(n) Versicherung(en) ab.

Ein Lohn kann erst abgerechnet werden, wenn für die Assistenzperson(en) die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen abgeschlossen worden sind. Die Berufsunfallversicherung (BU) ist immer abzuschliessen. Je nach Arbeitspensum und Jahreslohn braucht es weitere Versicherungen (NBU, KTG, BVG).

Weitere Informationen finden Sie im «Merkblatt Anstellung von Assistenzpersonen».

 4. Sie melden sich und ihre Assistenzperson/en bei der Ausgleichskasse an.

 Sie müssen sich als Arbeitgeber und die Assistenzperson(en) als Arbeitnehmende bei der Ausgleichskasse anmelden. Dabei wird zwischen dem vereinfachten und dem ordentlichen Abrechnungsverfahren unterschieden.

Mehr dazu finden Sie im ««Merkblatt Anstellung von Assistenzpersonen».

5. Sie tragen alle relevanten Daten in die Excel-Datei «Lohnprogramm» ein.

Die Datei «Lohnprogramm» ist für sämtliche Berechnungen der Löhne und der Sozialversicherungsbeiträge von Assistenzpersonen zu verwenden. Pro Kalenderjahr steht eine Jahresdatei «Lohnprogramm» zur Verfügung.

Sie finden das «Lohnprogramm» und die «Anleitung Lohnprogramm» im Download-Bereich.

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