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Gebärdensprache

Arbeit

Sie haben eine Behinderung?
Hier gibt es Informationen zu Arbeit und Beschäftigung.

Arbeitsformen

Erster Arbeitsmarkt

Das bedeutet „erster Arbeitsmarkt“:

Der „erste Arbeitsmarkt“ heisst auch „allgemeiner Arbeitsmarkt“. Damit sind alle Arbeitsstellen ohne Begleitung gemeint.

  • Sie arbeiten zum Beispiel in einer Firma oder in einem Betrieb.
  • Oder Sie arbeiten in einem Amt oder in einer Behörde.

Wenn Sie auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, bekommen Sie Lohn für Ihre Arbeit. Der Lohn reicht für alle wichtigen Sachen im Leben: für die Miete, fürs Essen und für die Freizeit. Deshalb brauchen Sie keine IV-Rente, wenn Sie auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten.

Spezielle Arbeitsplätze

Auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten Sie oft Vollzeit. Und Sie müssen oft schwierige Aufgaben erledigen.

Sie haben eine Behinderung? Dann ist es oft schwer, eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen.

Aber jeder Mensch kann etwas gut. Suchen Sie eine Arbeit, die Sie gut können. Dann finden Sie vielleicht auch eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt, die zu Ihnen passt.

Es gibt verschiedene Arten, wie Sie auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können.

Zum Beispiel:

  • Sie wollen nicht fest angestellt sein? Dann können Sie auch stundenweise arbeiten. Sie bekommen dann keinen Monatslohn, sondern Sie bekommen einen Stundenlohn.
     
  • Sie können nicht Vollzeit arbeiten? Dann können Sie Teilzeit arbeiten, zum Beispiel nur wenige Stunden am Tag. Oder Sie arbeiten nur 2 Tage in der Woche.
     
  • Sie können nicht unter hohem Druck arbeiten? Dann suchen Sie sich eine Stelle, wo Sie in Ihrem eigenen Tempo arbeiten können. Sie haben dann zum Beispiel eine Stelle mit ganz bestimmten Aufgaben. Sie dürfen sich für die Aufgaben so viel Zeit lassen, wie Sie brauchen.

Sie können sich mit einer speziellen Arbeitsstelle auch für eine gewöhnliche Stelle vorbereiten:

Vielleicht merken Sie nach einiger Zeit: „Ich kann auch Vollzeit arbeiten.“ Oder Sie merken: „Ich kann auch schwierige Aufgaben erledigen.“

Dann können Sie an einer gewöhnlichen Arbeitsstelle arbeiten.

 

Unterstützung bei der Arbeit

Für Menschen mit Behinderung gibt es Unterstützung für die Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Sie können zum Beispiel Hilfsmittel für die Arbeit benutzen. Oder Sie bekommen Unterstützung von Assistenzpersonen.

So hilft Ihnen die Assistenzperson zum Beispiel:

  • Die Assistenzperson berät Sie.
  • Sie zeigt Ihnen, wie Sie bestimmte Aufgaben erledigen können.
  • Die Assistenzperson begleitet Sie bei der Arbeit.

Eine Assistenzperson kostet Geld. Der Kanton Bern will, dass Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Deshalb will der Kanton Bern die Assistenzpersonen bezahlen.

Sie können beim Kanton Bern fragen, ob Sie Geld für die Assistenzperson bekommen.

Hier können Sie anrufen:

Amt für Integration und Soziales, Fachbereich Berner Modell
Telefon: 031 635 22 42

Es gibt auch Organisationen, die bei der Stellensuche helfen. Oder die Ihnen bei der Vorbereitung für den ersten Arbeitsmarkt helfen.

Geschützte Arbeitsplätze

Vielleicht können Sie nicht so viel arbeiten oder Sie können viele Aufgaben nicht machen. Dann können Sie an einem geschützten Arbeitsplatz arbeiten. Dazu sagt man auch „zweiter Arbeitsmarkt“.

Auf dem zweiten Arbeitsmarkt ist die Arbeit ähnlich wie auf dem ersten Arbeitsmarkt. Aber die Belastung bei der Arbeit ist nicht so hoch:

  • Sie können weniger arbeiten.
  • Sie können langsamer arbeiten.
  • Sie können eine Arbeit machen, die Ihnen leichter fällt.
  • Eine Begleitperson unterstützt Sie bei der Arbeit.

Sie bekommen einen kleinen Lohn für diese Arbeit. Der Lohn reicht nur für wenige Sachen im Leben. Deshalb brauchen Sie eine IV-Rente, wenn Sie an einem geschützten Arbeitsplatz arbeiten wollen.

Geschützte Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz:

Datenbank der IVSE: Soziale Einrichtungen in der Schweiz

Beschäftigungsplätze

Vielleicht können Sie nicht arbeiten. Aber Sie wollen gerne etwas machen, und Sie wollen gerne mit anderen Menschen zusammen sein. Dann ist vielleicht ein Beschäftigungsplatz gut für Sie. Der Beschäftigungsplatz ist zum Beispiel in einer Tagesstätte.

An einem Beschäftigungsplatz können Sie viele Sachen machen: Sie malen zum Beispiel, Sie kochen oder Sie lernen etwas. Sie sind tagsüber nicht allein, und Sie können mit anderen Menschen reden. Aber Sie müssen nicht arbeiten, deshalb haben Sie keinen Druck.

Für die Beschäftigung bekommen Sie keinen Lohn. Deshalb brauchen Sie eine IV-Rente, wenn Sie an einem Beschäftigungsplatz arbeiten wollen.

Beschäftigungsplätze im Kanton Bern:

Betreuungsplätze von Institutionen finden Sie über meinplatz.ch 

 

Beschäftigungsplätze in der ganzen Schweiz:

 

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