Hilflosenentschädigung der IV
Wer wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Alltag auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen ist, erhält unter gewissen Voraussetzungen von der Invalidenversicherung eine Hilflosenentschädigung (HE). Die Höhe der Entschädigung hängt vom Schweregrad der Hilflosigkeit ab. Die Hilflosenentschädigung wird bei Erwachsenen als Monatspauschale ausgerichtet – unabhängig davon, wer die nötige Hilfe, Begleitung oder Überwachung geleistet hat. Die Betroffenen können frei wählen, wie sie ihre Hilfe organisieren wollen. Sie können mit der Hilflosenentschädigung auch Familienangehörige bezahlen.
Formulare und Merkblätter der IV
Anrecht auf Krankenkassen-Prämienverbilligung
bei gleichzeitigem Bezug von Hilflosenentschädigung
(gilt nicht für Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen, da diesen die maximale Prämienverbilligung bereits zusammen mit den Ergänzungsleistungen ausbezahlt wird)
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Beurteilung der finanziellen Verhältnisse basiert auf den definitiven Steuerdaten. Massgebend sind das Reineinkommen in der Veranlagung sowie die hinzugerechneten steuerbefreiten Einkünfte (Pos. 2.25 in der Steuererklärung).
Die dem Amt für Sozialversicherungen (ASVS) von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Zahlen beinhalten nur die Summe aller steuerbefreiten Einkünfte. Dazu gehört unter anderem die Hilflosenentschädigung. Diese ist zur Berechnung des Anrechts auf Prämienverbilligung nicht relevant. Das Amt für Sozialversicherungen korrigiert deshalb auf Antrag die massgebenden Zahlen, bevor es den Anspruch berechnet.
Mit einem Antragsformular können Sie beim ASVS die Korrektur der massgebenden Zahlen einleiten. Der Antrag muss jährlich eingereicht werden. Antragsformular: Überprüfung Anrecht auf Prämienverbilligung
Bei Fragen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Beratungsstelle:
- Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung: Pro Infirmis, Beratungsstellen Bern
- Menschen mit einer Sehbehinderung: Beraten B oder Sichtbar Thun
- Menschen mit einer Hörbehinderung: Beratung für Schwerhörige und Gehörlose
- Sozialversicherungsberatung für Menschen mit einer Behinderung: Procap Bern
- Menschen mit einer Lungenkrankheit: Lungenliga Bern
- Versicherte im AHV-Alter: Pro Senectute Bern
- Rheumabetroffene: Rheumaliga Bern und Oberwallis