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Eingliederungs­massnahmen der IV

Das oberste Ziel der Invalidenversicherung (IV) ist es, Menschen mit Behinderungen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selber bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können. Zu diesem Zweck bietet die IV Eingliederungsmassnahmen an. Sie sollen die Erwerbsfähigkeit von gesundheitlich beeinträchtigten Personen wiederherstellen, verbessern oder erhalten.

Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Eingliederungsmassnahmen werden in berufliche Massnahmen, Integrationsmassnahmen und medizinische Massnahmen unterteilt. Während der Durchführung solcher Eingliederungsmassnahmen der IV haben versicherte Personen je nach Situation Anspruch auf Hilfsmittel, Taggelder und die Vergütung von Reisekosten.