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Assistenzbeitrag der IV

Menschen mit Behinderungen sollen selbst wählen, ob sie im Heim oder in einer eigenen Wohnung leben wollen. Der 2012 eingeführte Assistenzbeitrag der IV soll Menschen mit Assistenzbedarf zu einem möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben im eigenen Haushalt verhelfen. Bedingung für die Auszahlung eines Assistenzbeitrags ist unter anderem, dass die Person Anspruch auf Hilflosenentschädigung der IV hat.

Die Betroffenen stellen eine oder mehrere Personen an, die sie als Assistenten im Alltag nach ihren persönlichen Bedürfnissen unterstützen. Von der Invalidenversicherung erhalten sie die finanziellen Mittel, um den Lohn und die Sozialversicherungsabgaben der Assistenzperson(en) zu bezahlen. Die Assistenten müssen per Arbeitsvertrag von der Person mit Behinderung (oder ihrer gesetzlichen Vertretung) angestellt worden sein. Leistungen von Organisationen wie der Spitex und von Familienangehören dürfen nicht über den Assistenzbeitrag entschädigt werden.