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Teilnahme

Wer kann am Pilotprojekt teilnehmen? Und welches sind die Vorteile, wenn Sie mitmachen?

Voraussetzungen zum Mitmachen 

Für das Pilotprojekt können sich volljährige Menschen mit Behinderungen anmelden. Voraussetzung ist eine IV-Rente und/oder eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung, Unfall- oder Militärversicherung. Für die Teilnahme gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder nimmt die Institution, in der Sie leben oder arbeiten, am Pilotprojekt teil, oder Sie werden als privatwohnende Person mit Behinderungen vom Kanton zum Mitmachen eingeladen. Der Kanton achtet dabei auf eine gute Durchmischung von Teilnehmenden. Für Personen, die nicht in einer Pilot-Institution leben oder arbeiten, steht während der Projektphase nur ein kleines Kontingent zur Verfügung. 

Da es sich um ein kantonales Projekt handelt, müssen Teilnehmende im Kanton Bern wohnen. Wer Assistenzleistungen beziehen möchte, muss seinen Wohnsitz seit über fünf Jahren im Kanton Bern haben.

Wohnen Sie nicht im Kanton Bern, und werden Ihre behinderungsbedingten Leistungen deshalb von einem anderen Kanton finanziert? In diesem Fall können Sie eine Bedarfsabklärung durchführen lassen, wenn Sie in einer Institution leben oder arbeiten, die am Pilotprojekt zum Berner Modell teilnimmt. Mit einer solchen Abklärung erhalten Sie von einer neutralen Stelle Informationen zu Ihrem Unterstützungsbedarf. Die Teilnahme hat jedoch keinen Einfluss auf die Finanzierung durch den zuständigen Kanton.

Warum beim Pilotprojekt mitmachen? 

Die Umstellung zum Berner Modell bringt zwar zu Beginn einen Mehraufwand mit sich. Durch die Bedarfsabklärung und die neue Abrechnung. Insbesondere beim Pilotprojekt. Dafür erhalten Teilnehmende jedoch eine Schulung und Unterstützung. Und der grössere Aufwand lohnt sich. Denn der Wechsel zum neuen Modell bringt viele Vorteile:

Mitgestaltung eines neuen Modells 

Als Teilnehmer des Pilotprojekts können Sie bei einem Projekt dabei sein, das in der Schweiz einzigartig ist. Sie helfen bei der Gestaltung und Weiterentwicklung eines neuen Systems mit. Das kommt allen Menschen mit Behinderungen im Kanton Bern zugute.

Grössere Selbstbestimmung und Wahlfreiheit

Wer beim Pilotprojekt zum neuen Berner Modell mitmacht, kann selber bestimmen, wo und durch wen er Betreuung oder Pflege erhält: bei institutionellen Leistungsanbietern (Wohnheim, Werk- oder Tagesstätte), bei privaten Anbietern, bei Angestellten oder bei Nachbarn. Denn der Kanton Bern bezahlt beim neuen Modell für Leistungen von Institutionen und von Assistenzanbietern. Damit können Teilnehmende ihr Leben eher so gestalten, wie sie möchten.