Leistungsbezug
Bei wem können nach der Bedarfsabklärung Leistungen für Betreuung und Pflege eingekauft werden?
Wahlfreiheit
Mit der persönlichen Kostengutsprache können Sie Ihr Leben besser nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Sie können entscheiden, wo Sie Ihre Unterstützungsleistungen fürs Wohnen, für die Freizeit und fürs Arbeiten einkaufen: bei institutionellen Anbietern (Wohnheime, Werkstätten, Tagesstätten), bei privaten Anbietern, bei Angehörigen oder bei Nachbarn. Die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten (von institutionellen Leistungserbringern und privaten Assistenzdienstleistern) beim Wohnen und bei der Arbeit bringt mehr Freiheiten. Dabei müssen Sie müssen Verantwortung übernehmen, Verträge abschliessen und/oder Assistenzpersonen anstellen.
Beim Abschliessen von Arbeitsverträgen mit Assistenzpersonen gilt es einiges zu beachten, zum Beispiel Versicherungen und Arbeitgeberbeiträge. Sie können sich von den Beratungsstellen unterstützen lassen.
Anstellen von Assistenzpersonen
Unterstützung bei der Abrechnung der behinderungsbedingten Einahmen und Ausgaben
Sie können sich an die Hotline der Abrechnungsstelle wenden: 031 300 33 70
Überblick über die möglichen Leistungserbringer
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Leistungserbringer. Sie zeigt, welche Art von Vertrag es für die verschiedenen Leistungserbringer braucht und wie diese zu bezahlen sind.
Institutionen
Damit die Betreuung und die Pflege mit der Kostengutsprache eingekauft werden können, muss eine schriftliche Bestätigung zwischen Ihnen als Leistungsempfänger und dem Betreuungsanbieter vorliegen. Dies kann ein Pflegevertrag, ein Betreuungsvertrag, ein Arbeitsvertrag oder ein anderer Beleg wie zum Beispiel eine Rechnung sein.