Studium
Wenn der Zugang zur Uni schwierig ist: Möglichkeiten und Rechte für Studierende mit Behinderungen
Massnahmen für das erfolgreiche Studium
Ob rollstuhlgängige Schulzimmer, die Verlängerung der Prüfungszeit oder die Nutzung eines angepassten Computers: Wenn Sie studieren möchten, haben Sie das Recht auf Massnahmen, welche die behinderungsbedingten Nachteile gezielt ausgleichen.
So gehen Sie vor
Als Vorbedingung muss Ihre Behinderung anerkannt und durch ein ärztliches Zeugnis beglaubigt sein. Nehmen Sie vor Ausbildungsbeginn (sobald Sie sich für einen Studiengang entschieden haben) mit dem Dekanat oder mit der verantwortlichen Person Kontakt auf. Besprechen Sie die nötigen Massnahmen, damit Sie den Studiengang hindernisfrei und möglichst ohne zusätzliche Erschwernisse abschliessen können. Je nach vorgeschlagener Unterstützung ist es zudem hilfreich, sich mit Professoren, Assistierenden oder Bibliotheksverantwortlichen abzusprechen. Auch Fragen zur Anreise oder zu Parkplätzen (Rollstuhlparkplatz) sollten Sie im Voraus klären.
Dienstleistungen an den Schweizer Hochschulen
Die meisten Bildungsinstitutionen stellen für die Beratung von Studierenden mit Behinderungen eine Kontaktperson oder spezifische Dienstleistungen zur Verfügung. Das Portal Uniability.ch zeigt Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen an verschiedenen Universitäten/Hochschulen in der Schweiz. Dazu gehören zum Beispiel Beratungsstellen oder Online-Führer mit Informationen über Zugänglichkeiten und Einrichtungen.
Rechtliche Unterstützung
Haben Sie Schwierigkeiten, Ihre Rechte geltend zu machen? Bei der Rechtsberatung von Inclusion Handicap und von Procap finden Sie Unterstützung.
Wenn ein Vollzeitstudium nicht möglich ist
Kommt ein Vollzeitstudium aufgrund Ihrer Behinderung oder aus finanziellen Gründen für Sie nicht in Frage, könnten folgende Lösungen für Sie interessant sein: